Wie werde ich BewegungsKita?

Schritt für Schritt zum Markenzeichen

Kontaktaufnahme

Bei Interesse wendet sich Ihre Kindertagesstätte aus Niedersachsen an die Geschäftsstelle.

Registrieren im Online-Portal & Bewerbung einreichen

Nach Rücksprache mit uns bekommt Ihre Kindertagesstätte den Link zu unserem Online-Portal. Dort kann sich die Kita-Leitung in Abstimmung mit Team und Träger für eine Teilnahme registrieren und die Bewerbungsunterlagen digital einreichen.

Sichtung der Bewerbung

Nach der Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen nimmt ein*e geschulte*r Berater*in Kontakt zu Ihnen auf und begleitet Ihre Kita durch den gesamten Prozess. Sie können die einzelnen Prozessschritte vollständig im Online-Portal nachvollziehen, Ihre*n Berater*in dort direkt kontaktieren, Fortbildungsnachweise hochladen und notwendige Angaben zu Ihrer Kita machen.

Auf dem Weg zur BewegungsKita

Zwischen der Kindertagesstätte und der beratenden Person erfolgt ein Austausch über:


Anschließend werden die benötigten Maßnahmen seitens der Kita durchgeführt, um mit dem Markenzeichen ausgezeichnet werden zu können.

Endprüfung der Sicherheitsstandards

Es findet eine Endprüfung der Sicherheitsstandards durch den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) statt.

Verleihung

HURRA! Ihre Kita ist nun für die nächsten zwei Jahre mit dem Markenzeichen BewegungsKita ausgezeichnet. Für die Außenwirkung erhält jede ausgezeichnete BewegungsKita eine Plakette zum Anbringen.

Verlängerung des Markenzeichens

Durch kontinuierliche Fortbildungen Ihrer pädagogischen Fachkräfte und erneute Prüfung der fachlichen Voraussetzungen, kann das Markenzeichen um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Der Prozess erfolgt automatisiert angeschoben, transparent und nachvollziehbar im Online-Portal.

Standardvoraussetzungen für eine BewegungsKita

Qualifizierung des Kitapersonals

  • Das Kitapersonal nimmt an Aus- und Weiterbildungsangeboten teil, um ein tiefgehendes Verständnis für die Förderung von Bewegung, Sozial- und Materialkompetenz aufzubauen. Dies bildet die Grundlage für die Gestaltung der Bewegungskindertagesstätte.
  • Mindestens zwei Erzieher*innen pro Einrichtung sollten eine Schwerpunktausbildung oder Weiterbildung im Rahmen von 85 LE vorweisen können. Im Fall einer Einrichtung mit nur einer Gruppe, reicht eine Bewegungsfachkraft mit 85 LE. Alle weiteren Erzieher*innen müssen sich im Rahmen von 15 LE weiterbilden.

Anforderungen an die Bewegungsräume

  • Alle Räume können flexibel für Bewegungssequenzen genutzt werden.
  • Decken- und Wandvorrichtungen zum Schaukeln, Schwingen und Klettern sind vorhanden.
  • Adäquate Aufbewahrungsmöglichkeiten für Geräte und Materialien sind vorhanden.

Ausgestaltung der Bewegungszeiten

  • Die Kita integriert strukturierte Bewegungsangebote im Umfang von mindestens 120 Minuten pro Woche in ihren Alltag.
  • Die Kita bietet ein Angebot an situativen Bewegungsmöglichkeiten, die jedem Kind zu jeder Zeit zur Verfügung stehen. Neben Räumen zum Toben und Spielen, soll es Gelegenheiten zum Rückzug und zur Entspannung geben.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Kosten für die einzelne Kindertagesstätte können je nach Situation entstehen durch:

  • Teilnahmegebühren bei Qualifizierungsmaßnahmen
  • Notwendige Bewegungsmaterialien
  • Mögliche Umbaumaßnahmen

Markenzeichen Flyer

Alle Infos auf einen Blick und kurz zusammengefasst gibt es jetzt auch in unserem neuen Markenzeichen BewegungsKita Flyer. Digital zum Downloaden oder auch zum Ausdrucken und weitergeben.

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